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Natur- und Waldpädagogik

Oberlausitz

 

 

Der Partner für Ihre Ideen rund um das Thema NATUR

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Einsatz des Mobilen Laser-Schießkinos

 

 

1. Für alle Geschäftsvorgänge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäfts- und Mietbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als vom Auftraggeber / Mieter angenommen. Aufträge, die der NATUR und WALDPÄDAGOGIK  OBERLAUSITZ erteilt wurden, auch bei fernmündlicher Übermittlung, mittels Fax oder per E-Mail sind für den Auftraggeber / Mieter bindend, für die NATUR und WALDPÄDAGOGIK OBERLAUSITZ jedoch erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Umfang unserer Leistung ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir diese ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform. Beide Vertragspartner verpflichten sich zu Stillschweigen über den Vertragsinhalt gegenüber Dritten.

 

2. Der Auftraggeber / Mieter erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an den Mietgegenständen nebst technischem Zubehör, welche sich im Eigentum / Besitz der  NATUR und WALDPÄDAGOGIK  OBERLAUSITZ befinden.

 

3. Nebenabsprachen sind  nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese  der Schriftform um ergänzende Wirkung zu erlangen.

 

4. Bestellungen sind für den Auftraggeber / Mieter verbindlich. Alls Preise verstehen sich, wenn nichts anders angegeben, netto zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer. Dies entfällt auf jeden Fall, solange der Auftragnehmer / Vermieter im Rahmen seiner Auftragsbestätigung / Rechnung auf § 19 UStG hingewiesen hat. Fracht, Porto, Zoll, Steuern und sonstige Nebenkosten berechnen wir gesondert nach dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Bestellung.

 

4.1. Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot/Vertrag angegebenen Mietobjekte, Leistungen, Buchungen oder  Artikel / Aktionen.

 

4.2. Aus dem Vertrag gehen die Zeiten für Anlieferung, Auf- und Abbau, Veranstaltungsdatum, Veranstaltungsort, Veranstaltungsraum, Dienstleistungen, sowie alle anfallenden Kosten der Dienstleistung / Mietsachen hervor.

 

4.3.  Folgende Bedingungen müssen für einen Betrieb des Mobilen-Laser-Schiesskinos gegeben sein:

                      

Anfahrt mit Kleintransporter muss  ebenerdig erreichbar sein. Ausnahmen sind im vorhinein zu besprechen und vertraglich zu vereinbaren.

Mindestens  ein vom Auftraggeber / Mieter gestellter Helfer vor Ort zum Beladen/ Entladen bzw. zum Transport der Technik und sonstigen Geräten ist erforderlich. Kann dies vom Auftraggeber / Mieter nicht verbindlich zugesichert werden, ist dies dem Auftragnehmer / Vermieter bei Vertragsabschluss unbedingt mitzuteilen.

Der Veranstaltungsraum muss abgedunkelt werden können, ohne das Lichtbrücken, wie z.B. Oberlichter, Lichtritzen und große Türen den Filmvorführeffekt stören. (Es ist ganz einfach. Wie im Kino. Je dunkler der Raum, desto besser die Sicht.)

Der vom Auftraggeber / Mieter bereitgestellte Veranstaltungsraum muss die Mindestgröße von 5 m Breite,  8 m Länge und 2,5 m Höhe aufweisen. Eine Stromversorgung von 220/230 Volt mit 16 Ampere Absicherung muss vom Auftraggeber / Mieter auf seine Kosten bereitgestellt werden.

 

Zusätzlich bei Veranstaltungen mit Gestellung eines Auftragnehmer / Vermieter eigenen Zeltes:

 

Der Boden muss eben und staubfrei sein (empfindliche Technik)

Äußere Bedingungen für einen Platzbedarf von ca. 40 m2 (Zeltgröße B 3m x L6m plus B 3m x L 3m für Vorzelt, Höhe 4 m) müssen gegeben sein.

Eine Stromversorgung in max. 25 m Entfernung muss vom Auftraggeber / Mieter sichergestellt sein. (Andere Entfernungen nur nach Vereinbarung)

 

5. Die NATUR und WALDPÄDAGOGIK  OBERLAUSITZ ist ausdrücklich zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt.

 

6. Die Mietgeräte und das technische Zubehör der  NATUR und WALDPÄDAGOGIK OBERLAUSITZ sind nicht versichert. Eine Versicherung unserer Mietgeräte und des technischen Zubehörs für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich der Auf- und Abbauzeiten wird empfohlen. Bei Beschädigungen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers / Mieters oder von ihm beauftragter Dritte zu finden sind, haftet dieser für die Kosten einer notwendigen Reparatur, wenn diese noch möglich ist. Im Falle einer nicht mehr möglichen Reparatur haftet der Auftraggeber / Mieter für unsere Mietgeräte und das technische Zubehör mit 100 v.H. des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch bei Verlust.

 

7. Die von der NATUR und WALDPÄDAGOGIK OBERLAUSITZ in Flyern, Prospekten, Werbeschreiben, Werbeanzeigen, Preislisten und, soweit auf Internetseiten veröffentlicht, angegebenen Preise sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich von dieser als verbindlich bezeichnet sind.

 

8.  Die Preise für Mietobjekte, Leistungen, Buchungen oder der dort näher bezeichneten Artikel / Aktionen der NATUR und WALDPÄDAGOGIK OBERLAUSITZ werden auf der Basis individueller Absprachen zwischen Auftraggeber / Mieter und Auftragnehmer/Vermieter kalkuliert und vertraglich verbindlich vereinbart.

Pauschalangebote werden wegen der Unterschiedlichkeit der Inhalte verschiedener Faktoren wie Anfahrtskosten, Betreuung, Veranstaltungsdauer, Übernachtungen und ähnlichem von uns nur dann abgegeben, wenn uns die Details der Veranstaltung zuvor bekannt sind.

 

8.1.  Die Mietzeit wird nach Stunden bzw. Tagen (auch Wochenendkombitarif) berechnet und vertraglich vereinbart. 

 

8.2.  Die reguläre Mietzeit beginnt nach vollständiger Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage seitens der NATUR und WALDPÄDAGOGIK OBERLAUSITZ. Unterbrechungen die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers / Mieters liegen (Essen, Reden, Begrüßungen, Tagungen o.ä.) unterbrechen die Mietzeit nicht.

 

8.3.  Ist der Veranstaltungsraum in dem die Veranstaltung durchgeführt werden soll nicht wie vertraglich vereinbart ausreichend abgedunkelt und muss unsererseits diesbezüglich nachgebessert werden, so wird die Mietzeit hiervon nicht unterbrochen.

 

8.4.  Ein aus solchen oder anderen Gründen entstehendes Verlangen des Auftraggebers / Mieters zur Verkürzung der Mietzeit ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber / Mieter verzichtet bei voller Kostenübernahme auf die vertraglich vereinbart Leistungserbringung durch den Auftragnehmer / Vermieter.

 

8.5.  Zusätzliche Kosten, die durch die Aufwendungen zur Herstellung notwendiger Raum-Rahmenbedingungen durch uns entstehen (Arbeitszeit der betreuenden Person, Verbrauchsmaterialien wie Folie oder Klebeband) werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt.

 

8.6.  Die Einsatzzeit beträgt bei Lieferung und Betreuung durch die NATUR und WALDPÄDAGOGIK OBERLAUSITZ ohne besondere Vereinbarung 8 Stunden pro Tag. Bei Einsatzzeiten von mehr als 6 Stunden bzw. mehr als einem Tag sind wir berechtigt, weiteres Bedienpersonal in Rechnung zu stellen. Sollte von Seiten des Auftraggebers gem. Pkt. 4.3. kein Hilfspersonal gestellt werden , so sind wir berechtigt eigenes Personal in Einsatz zu bringen und ggf. gesondert in Rechnung zu stellen.

 

9. Wird ein von der NATUR und WALDPÄDAGOGIK OBERLAUSITZ bestätigter Auftrag  vom Auftraggeber / Mieter storniert, ist er zur Zahlung der im Rahmen der nachbezeichneten Staffelung angegebenen Mietpreise verpflichtet.

 

9.1.  Stornierung mit einer Frist von weniger als 1 Woche vor Mietbeginn    100 v.H. des vereinbarten Mietpreises.

9.2.  Stornierung mit einer Frist von bis 2 Woche vor Mietbeginn                    75 v.H. des vereinbarten Mietpreises.

9.3.  Stornierung mit einer Frist von bis 3 Woche vor Mietbeginn                    50 v.H. des vereinbarten Mietpreises.

9.4. Sollte bei vereinbarter Anlieferung durch den Auftragnehmer / Vermieter ein Eitreffen des Bedienpersonals aufgrund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder persönlicher Härtefälle nicht oder nur verspätet möglich sein, wird der Auftragnehmer / Vermieter ausdrücklich von einer Konventionalstrafe befreit. Die Befreiung trifft bei höherer Gewalt ebenfalls für den Auftraggeber / Mieter zu.

 

9.5. Versäumt der Auftraggeber / Mieter, einen Auftrag rechtzeitig schriftlich zu stornieren, ist der Auftragnehmer / Vermieter berechtigt, den vereinbarten Mietpreis in voller Höhe zu berechnen und der Auftraggeber / Mieter verpflichtet sich hiermit ausdrücklich zur Zahlung.

 

10. Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das/die Gerät/e nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war.

 

11. Bei Freiluftveranstaltungen wird nur das Veranstaltungszelt der NATUR und WALPÄDAGOGIK  OBERLAUSITZ vom Grundsatz akzeptiert. Bei anders lautenden Absprachen und schriftlichen Vereinbarungen haftet der Auftraggeber / Mieter für sämtliche Schäden an den Geräten und technischem Zubehör, welche durch jedwede Wettereinflüsse entstanden sind, auf der Grundlage des Inhalts aus Pkt. 6. dieser AGB.

Das Wetter-Risiko sowie das der Veranstaltungsdurchführung  trägt ausschließlich der Auftraggeber / Mieter.

Bei wetterbedingtem, auch vollständigen Nutzungsausfall der Mietsache ist der im Vertrag vereinbarte Gesamtbetrag in voller Höhe zu entrichten. Der Auftraggeber / Mieter verpflichtet sich, alle scharfkantigen bzw. Spitzen Gegenstände wie z.B. Steine, Nägel, Glasscherben, Metallteile etc., die die Mietsache bzw. die vom Auftragnehmer / Vermieter beauftragte Personen beschädigen / schädigen könnten, vom Untergrund des Aufstellplatzes zu entfernen. Auch muss der Aufstellplatz ausreichende Verankerungsmöglichkeiten für die entsprechenden Zeltverankerungen aufweisen. Der Untergrund muss eben und staubfrei sein. Der Auftraggeber / Mieter hat bei Bedarf für ausreichende und qualifizierte Bewachung zu sorgen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber/Mieter selbst.

 

12. Eine Weitervermietung der Mietgeräte der  NATUR und WALPÄDAGOGIK OBERLAUSITZ ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet. Bei Zuwiderhandlung und Schadenverursachung/-eintritt durch Dritte haftet der vertragsschließende Auftraggeber / Mieter gegenüber dem Auftragnehmer / Vermieter.

 

13.  Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Mietgegenstände, die sich im Eigentum / Besitz  der  NATUR und WALPÄDAGOGIK OBERLAUSITZ befinden ist untersagt und wird bei Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgt. Der Auftraggeber / Mieter ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte nebst technischem Zubehör lagern oder lagern könnten. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Auftraggeber / Mieter nicht zu.

 

14. Für die notwendige Stromversorgung hat der Auftraggeber / Mieter zu sorgen. Er trägt die Haftung für die vom Auftragnehmer / Vermieter vorgegebene Stromversorgung mit den entsprechenden Leistungswerten.

 

15. Bei Ausfall eines oder mehrerer Mietgeräte werden wir nach Kenntnisnahme kurzfristig versuchen, das oder die betreffenden Geräte instand zu setzen oderentsprechend auszutauschen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Ein unverschuldet ausgefallenes Gerät wird nicht berechnet, wenn es von uns nicht ersetzt werden kann. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren unserer Mietgeräte nach einer Kopplung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Auftraggebers / Mieters, haften wir unter keinen Umständen. Der Auftragnehmer / Vermieter behält sich im Servicefallvor, ggf. anfallende Fahrt- und Arbeitskosten des Mitarbeiters / Technikers zu berechnen.

 

16. Für alle Schäden an Mietgeräten und technischem Zubehör der NATUR und WALPÄDAGOGIK OBERLAUSITZ oder auch Schäden an von ihr beauftragten Personen, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung bzw. Wandalismus während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Auftraggeber / Mieter in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder Schäden, die z.B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können. Wir empfehlen daher, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

17.  Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegenüber der NATUR und WALPÄDAGOGIK OBERLAUSITZ als Auftragnehmer / Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn z.B. durch Ausfall des Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann.

 

18. Ohne besondere Vereinbarung hat die Zahlung in bar zu erfolgen. Scheck und Überweisung werden als Zahlungsweise nur akzeptiert, sofern sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ist Zahlung per Scheck vereinbart, erfolgt dies in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet. Ist Überweisung vereinbart, ist der Rechnungsendbetrag (Gesamtbetrag) sofort und ohne Abzug nach der erfolgten Rechnungsstellung fällig.

 

19.   Im Falle von Zahlungsverzug (tritt ein nach Ablauf von 10 Tagen nach Rechnungsstellung) schuldet der Auftraggeber / Mieter neben der Hauptforderung Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 v.H. über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank, jedoch mindestens 9,26 v.H. Jahreszinsen. Unberechtigte Abzüge von Skonto werden nachgefordert. Die Gewährung zugesagter Skonti ist von der pünktlichen Einhaltung der Zahlung abhängig.

 

20.  Der Auftraggeber / Mieter kann die Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

 

Der Widerruf ist zu richten an:            NATUR und WALDPÄDAGOGIK  OBERLAUSITZ

Arnsdorfer Straße 14,

02906 Waldhufen OT Nieder Seifersdorf

 

Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen aus dem abgeschlossenen Vertrag zurückzugewähren. Das Widerrufrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer / Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung für den Auftraggeber / Mieter vor Ende der Widerruffrist begonnen hat.

 

21.  Als Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand für beide Vertragsparteien gilt Görlitz als vertraglich vereinbart. Maßgeblich ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für Geschäfte mit ausländischen Auftraggebern / Mietern als vertraglich vereinbart.

 

22.  Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert.

 

Mit einer Auftragserteilung und der entsprechenden Auftragsbestätigung durch die NATUR und WALDPÄDAGOGIK  OBERLAUSITZ wurden diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) vom Auftraggeber / Mieter zur Kenntnis genommen und von diesem ohne Einschränkungen anerkannt.

 


 

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